Mandanten-Monatsinfo
Zurück zur ÜbersichtTrennungsstreit um Hund endet mit Versteigerung
Das Amtsgericht Siegburg hat die Klage einer Frau abgewiesen, die nach dem Scheitern eines Wechselmodells das Alleineigentum an dem Hund gegen Zahlung einer Abfindung an ihren Ex-Partner erhalten wollte (Az. 124 C 102/25). Nach Auffassung des Gerichts sieht das Gesetz für die Aufhebung einer Bruchteilsgemeinschaft an einem Tier grundsätzlich nur die Teilung oder den Verkauf vor.
Eine richterliche Zuweisung des Hundes an einen der Beteiligten komme lediglich in außergewöhnlichen Härtefällen in Betracht. Da beide Parteien gleichermaßen an dem Tier hingen, keiner auf dessen Haltung angewiesen sei und ein Verkauf an Dritte wegen einer vertraglichen Zustimmungsklausel der Züchterin ausscheide, müsse der Hund unter den beiden Miteigentümern versteigert werden.
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