Mandanten-Monatsinfo
Zurück zur ÜbersichtBeschädigte Hasenfigur im Hof: 20 Euro Schadensersatz im Nachbarschaftsstreit
Das Amtsgericht München verurteilte eine Nachbarin zur Zahlung von 20 Euro Schadensersatz, da sie die Beschädigung eines Deko-Hasen u. a. nicht substanziiert bestritten hatte (Az. 172 C 23447/24).
Ein beschädigter Deko-Hase war Gegenstand eines Nachbarschaftsstreits. Die Klägerin stellte in einem Beet im allgemein zugänglichen Hof des von ihr bewohnten Mehrfamilienhauses eine circa 30 cm große Hasenfigur auf. Eines Tages hatte ein Nachbar der Klägerin beobachtet, wie die beklagte Nachbarin die Hasenfigur berührt haben soll, woraufhin der Kopf abbrach und Teile herausbrachen. Die Klägerin bezifferte den Schaden auf 20 Euro. Die Beklagte verweigerte jedoch eine Zahlung und argumentierte, sie habe lediglich versucht, ihre Katzen einzufangen, nachdem der Nachbar Lärm machte, um ihre Katzen zu erschrecken. Ein möglicher Kontakt mit der Figur sei dabei nicht ihr anzulasten, sondern dem Verhalten des Nachbarn geschuldet.
Das Amtsgericht München gab der Klage in vollem Umfang statt. Die Klägerin habe den streitgegenständlichen Anspruch auf Schadensersatz für den beschädigten Deko-Hasen in Höhe von 20 Euro schlüssig begründet. Die Einwände der Beklagten seien zu ungenau gewesen, sodass das Amtsgericht sie nicht habe weiter überprüfen können. Insbesondere habe die Beklagte nicht deutlich genug bestritten, dass sie den Deko-Hasen beschädigt hätte.
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